Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Führungskräfte und Geschäftsführer auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts. Schwerpunkte sind unter anderem:
Kündigungen
Aufhebungsverträge
Abmahnungen
Lohnansprüche, Provisions- und Bonuszahlungen
Zeugnisse
Versetzungen
Häufig sind wir auch beratend im Hintergrund tätig, wenn es etwa um Konflikte am Arbeitsplatz oder gesundheitliche Einschränkungen geht.
Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen beraten und vertreten wir auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, beispielsweise zu folgenden Themen:
Aushandeln von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Schichtplangestaltung, Videoüberwachung und vielem mehr
Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten
Personelle Angelegenheiten
Durchführen von Betriebsratswahlen
In Beschlussverfahren vor allen Arbeitsgerichten
Als Beisitzer in Einigungsstellen
Wir beraten Betriebsräte und Wahlvorstände auch bei der Neugründung. Von der Wahl bis zu den ersten Schritten unterstützen wir Sie gerne. Ihr Gremium ist neu gewählt und Sie wissen nicht, was und in welcher Reihenfolge nun zu tun ist? Wir helfen Ihnen bei allen anstehenden Fragen von der Organisation der Betriebsratswahl bis zur Büroausstattung mit entsprechenden Arbeitsmitteln.
Darüber hinaus begleiten wir Betriebsräte auch tageweise, etwa auf Klausurtagungen. Wir halten Seminare für Betriebsräte im Arbeitsrecht sowie im Betriebsverfassungsrecht.