Die Fenster der Kanzlei

Tätigkeitsschwerpunkte

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Führungskräfte und Geschäftsführer auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts. Schwerpunkte sind unter anderem:

Kündigungen

Aufhebungsverträge

Abmahnungen

Lohnansprüche, Provisions- und Bonuszahlungen

Zeugnisse

Versetzungen

Häufig sind wir auch beratend im Hintergrund tätig, wenn es etwa um Konflikte am Arbeitsplatz oder gesundheitliche Einschränkungen geht.

Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen beraten und vertreten wir auf allen Gebieten des Arbeitsrechts, beispielsweise zu folgenden Themen:

Aushandeln von Betriebsvereinbarungen zu Arbeitszeit, Schichtplangestaltung, Videoüberwachung und vielem mehr

Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten

Personelle Angelegenheiten

Durchführen von Betriebsratswahlen

In Beschlussverfahren vor allen Arbeitsgerichten

Als Beisitzer in Einigungsstellen

Wir beraten Betriebsräte und Wahlvorstände auch bei der Neugründung. Von der Wahl bis zu den ersten Schritten unterstützen wir Sie gerne. Ihr Gremium ist neu gewählt und Sie wissen nicht, was und in welcher Reihenfolge nun zu tun ist? Wir helfen Ihnen bei allen anstehenden Fragen von der Organisation der Betriebsratswahl bis zur Büroausstattung mit entsprechenden Arbeitsmitteln.

Darüber hinaus begleiten wir Betriebsräte auch tageweise, etwa auf Klausurtagungen. Wir halten Seminare für Betriebsräte im Arbeitsrecht sowie im Betriebsverfassungsrecht.